Aufgrund der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) besteht seit dem 1. April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle. zwei R software bietet mit dem eANV-Portal eine Lösung an, die mit david.net einfach verknüpft werden kann.
Damit ist die rechtssichere Nachweis- und Verbleibskontrolle, inklusive des elektronischen Entsorgungsnachweises und des elektronischen Begleitscheines sowie die elektronische Registerführung, einfach in den Arbeitsalltag zu integrieren. Eine Lösung für Containerdienstleister, Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, Abfallmakler, Abfallerzeuger etc.!
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